Die Pflichten des Ausbildenden (Ausbilders)

Welche gelten nach Abschluss des Ausbildungsvertrags?

Schulfach: Grundlagen, 1. Lehrjahr 

Nicht nur für den Auszubildenden, sondern auch für den Ausbildenden (Ausbilder) bzw. den ausbildenden Betrieb gibt es Pflichten, die in der Berufsausbildung gelten. In erster Linie beziehen sich die Pflichten des Ausbildenden auf die praktische Ausbildung des Auszubildenden.

Ausbildungspflicht

Der Ausbilder ist dazu verpflichtet den Auszubildenden so auszubilden, dass er sein Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit erreichen kann. Der Ausbilder sollte also ernsthaft versuchen, dem Azubi diese Dinge beizubringen. Das Ausbildungsziel (Kenntnisse und Fähigkeiten) ist in der entsprechenden Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrahmenplan festgehalten.

Zu beachten ist allerdings, dass Auszubildende, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden dürfen.

Der Ausbilder hat ebenso die Pflicht, unverzüglich nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, diesen in der zuständigen Kammer eintragen zu lassen.

Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Der Ausbilder hat die Pflicht dem Auszubildenden kostenlose Ausbildungsmittel bereitzustellen, die er für die alltägliche Arbeit und die ihm übertragenen Aufgaben benötigt. Als Ausbildungsmittel werden die Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Berufsbekleidungen, Büromaterialien oder Gegenstände bezeichnet, die zum Ausführen der Aufgaben im Betrieb gebraucht werden. Ebenso zählen die Unterlagen zur Führung eines Ausbildungsnachweises zu diesen Mitteln. Jedoch ist der ausbildende Betrieb nicht dazu verpflichtet, auch die Lehrmittel für die Berufsschule zu stellen.
Beispiel: Schreibtisch mit Computer und Bildschirm bei einer festen Bürotätigkeit. Schleifmaschinen und weitere Werkzeuge beim Schreiner.

Freistellungspflicht

Für die Teilnahme an der Berufsschule, an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte muss der ausbildende Betrieb den Auszubildenden freistellen.
Diese Freistellung schließt auch unterrichtsfrei Zwischenzeiten sowie Wegezeiten ein. Der Ausbilder ist auch verpflichtet, den Azubi zum Besuch der Berufsschule anzuhalten.
Beispiel: Der Weg von der Arbeit zum Seminar, die Freistunde in der Berufsschule.

Kontrolle des Ausbildungsnachweises

In den entsprechenden Ausbildungsordnungen wird auf einen schriftlichen Nachweis der Ausbildungsleistungen hingewiesen. Der Ausbilder ist somit auch in der Pflicht den Auszubildenden auf diese Pflicht hinzuweisen. Ebenso kontrolliert der Ausbilder diesen Nachweis, zeigt dem Auszubildenden Mängel auf und erläutert ihm, wie diese behoben werden können.

Nur angemessene Aufgaben

Der Ausbilder ist verpflichtet, dem Azubi nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen. Und der Azubi darf körperlich nicht überlastet werden.
Beispiel: Es ist nicht zulässig einen Azubi den Wagen des Chefs waschen zu lassen.

Ausbildungszeugnis ausstellen

Der ausbildende Betrieb ist dem Azubi gegenüber verpflichtet, ihm bei Beendigung der Berufsausbildung ein Arbeitszeugnis auszustellen. Der Azubi hat die Wahl zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Angemessene Vergütung

Der ausbildende Betrieb muss dem Azubi spätestens am letzten Arbeitstag des Monats eine angemessene Vergütung auszuzahlen.
Beispiel: Gehaltstarifvertrag

Anmeldung zur Sozialversicherung

Der ausbildende Betrieb ist dazu verpflichtet, den Auszubildenden zur Sozialversicherung anzumelden. 
Beispiel: Anmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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