Bei Obst und Gemüse
Festgelegte Qualitätsmerkmale gelten für das angebotene Obst und Gemüse im Einzelhandel. Speziell unterschieden wird zwischen verschiedenen Handelsklassen und Güteklassen. Dadurch ist das Angebot und die Qualität für den Kunden und den Einzelhändler transparenter.
Handelsklassen und Güteklassen
Handelsklassen sind Qualitätseinteilungen, die innerhalb Deutschlands gelten. Die Güteklassen gelten dagegen innerhalb Europas. Der Unterschied der Klassen ist jedoch inhaltlich nur sehr gering. Zu den Grundsätzen zählt zum Beispiel, dass Obst und Gemüse gesund, sauber und frei von Schädlingen sein sollten. Die Ware sollte einen ausreichenden Reifezustand aufweisen und maximal geringe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufweisen. Fremdgerüche und Fremdgeschmäcker sind auch zu vermeiden. Angebotenes Obst und Gemüse dass diese Grundsätze erfüllt hat hohe Qualität.
Die vier Güteklassen
Extra
Diese Ware erfüllt alle Grundsätze und hat höchste Qualität.
Klasse 1
Sehr hohe Qualität mit kleineren Fehlern.
Klasse 2
Diese Güteklasse erfüllt den Mindestanspruch für den Verkauf im Einzelhandel.
Klasse 3
Handelsüblich und nur bei wenigen Sorten zugelassen.
Für jede Güteklasse gibt es Anforderungen wie zum Beispiel das durchschnittliche Gewicht der Ware und auch das Aussehen ist entscheidend. Selbst die Verpackung wird nach Stabilität und Haltbarkeit begutachtet. Es ist sicherlich vorteilhaft Obst und Gemüse in Güteklassen einzuteilen, doch wichtige Dinge wie zum Beispiel der Nährstoffgehalt und der Geschmack können dabei leider nicht berücksichtigt werden, was sehr unvorteilhaft ist.
Kennzeichnung wichtiger Obstarten
Die Handelsklassen müssen im deutschen Einzelhandel seit dem 01.01.2007 nicht mehr angegeben werden. Es darf natürlich weiterhin freiwillig die Handelsklasse der Ware angegeben werden. Die Ware muss natürlich auch der angegebenen Handelsklasse entsprechen.
Äpfel
Klasse Extra: Die Äpfel erbringen die sortentypischen Eigenschaften. Abhängig von der Sorte haben sie einen Durchmesser von 60 bis 70 Millimeter. Der Stängel muss unversehrt sein.
Klasse 1: Die Äpfel erbringen die sortentypischen Eigenschaften. Leichte Fehler bei der Form und Farbe können auftreten. Das Fruchtfleisch hat keine Mängel. Der Durchmesser beträgt je nach Sorte 50 bis 65 Millimeter. Der Stiel darf nur leicht beschädigt sein.
Klasse 2: Diese Äpfel erfüllen die Mindesteigenschaften und haben marktfähige Qualität. Das Fruchtfleisch muss frei von größeren Mängeln sein. Der Steil darf beschädigt sein oder fehlen. Der Durchmesser der Äpfel ist auch so wie bei denen der Klasse 1. Umso typischer für die Sorte desto besser.
Kartoffeln
Speise- und Speisefrühkartoffeln sind im Einzelhandel ausschließlich als Handelsklasse 1 oder Extra zugelassen. Speisefrühkartoffeln werden in der Zeit vom 01.01 bis zum 10.08 nach der Ernte zum Verkauf angeboten.
Bei den Handelsklassen werden die Güteeigenschaften der Knolle beurteilt. Dabei kommt es auf den prozentualen Anteil der Knollen an, welche nicht den Güteeigenschaften entsprechen. Eine qualitativ hochwertige Kartoffelknolle ist ganz, gesund, sauber und fest. Die Kartoffeln der Güteklasse Extra haben einen sehr geringen Anteil an schlechten Knollen. Fremdkörper wie Erde, starke Beschädigungen an der Knolle und Frostschäden dürfen nur sehr gering vorhanden sein.
Spargel
Guter Spargel ist frisch, sieht frisch aus, ist sauber, gesund, fest und frei von Fremdgerüchen. Er hat kaum Druckstellungen, Quetschungen oder Risse.
Spargel der Güteklasse Extra hat gerade Stängel, fest geschlossene Köpfe und er ist nicht verholzt. Weißer Spargel darf nur leicht rosa sein. Grünspargel muss komplett grün sein.
Zitrusfrüchte
Gute Zitrusfrüchte haben neben den typischen Eigenschaften einen ausreichenden Saftgehalt. Sie sollten zu 20 bis 25 Prozent aus Saft bestehen. Bei qualitativ hochwertigen Orangen und Clementinen liegt der Saftgehalt bei 30 bis 40 Prozent. Die Farben von Zitrusfrüchten können je nach Erntezeit und Anbaugebiet verschieden sein.