Das Berichtsheft

Was steht drinnen und wozu dient es?

Jeder Auszubildende ist dazu verpflichtet, ein sogenanntes Berichtsheft mit schriftlichen Ausbildungsnachweisen zu führen. In den meisten Betrieben, so auch als Einzelhandelskauffrau/-mann, wird ein täglicher Bericht erforderlich, um den Ausbildungswerdegang auch für die zu prüfende Ausbildungsstelle dokumentarisch festhalten zu können. 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe eines Azubis regelmäßig diese auch dem Arbeitgeber und besonders dem Ausbilder vorzuweisen, um Unterschriften und die Vollständigkeit prüfen zu lassen. Nicht vorhandene Berichtshefte etc. führen zum Ausschluss der Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen. Somit wäre eine nicht bestandene Ausbildung das Endergebnis. Doch auch die Kündigung innerhalb des Betriebes wäre möglich, denn ein Ausbilder wird keinerlei Zeit mit einem Azubi verschwenden, der nicht einmal die grundlegendsten Basisgrundlagen einhalten kann. Das Berichtsheft kann handschriftlich oder mit einem Computer geschrieben werden, falls der Ausbilder nichts dagegen hat. 

Berichtsheft im Einzelhandel

Im Bereich des Einzelhandelskaufmannes oder der Einzelhandelskauffrau wird ebenfalls ein Berichtsheft verlangt. Hier müssen nicht nur monatliche Abschlussberichte aufgeführt werden, sondern tägliche Reports sind erforderlich. Da es sich in diesem Ausbildungsbereich um ein weites Spektrum handelt, von Kassieren bis hin zu Lagerarbeiten sind regelmäßige Berichte ganz einfach Pflicht. Des Weiteren werden Wissensgrundlagen aufgeführt, um auch für die Prüfung bestens gerüstet zu sein. Es ist somit im Grunde genommen für den Auszubildenden sehr wichtig sich rigoros an den Regeln des Berichtshefts zu halten, denn hier kann ein Azubi regelmäßig nachschlagen, um vielleicht Vergessenes wieder aufzufrischen. Zudem sind schriftliche Ausbildungsnachweise für die prüfende Stelle, meist die IHK, schon während der Zwischenprüfungen erforderlich. Hier wird geschaut, welchen Stand der Auszubildende derzeit besitzt und ob er für die Abschlussprüfung derzeit infrage kommt. Auch Zusatzberichte werden näher beleuchtet, um den Wissenstand eines Azubis genau unter die Lupe nehmen zu können. Selbstverständlich dürfen auch Fachberichte nicht fehlen. Sei es bezüglich der Lagertätigkeiten, Fremdfachwissen oder sogar Basiswissen aus dem Rechnungswesen. Einfach alles, was für eine Ausbildung im Einzelhandel wichtig sein kann muss in diesem Betriebsheft aufgeführt werden. Warenwissen, Rechnungswesen, Lagerlogistik, womöglich auch Fililalgängige Praxen. Alles das kann und wird in einem Berichtsheft aufgeführt. Je nach Ausübungsort unterscheiden sich natürlich Theorie und Praxis ein wenig. Klar dürfte sein, dass ein kleiner Supermarkt gegen einen riesigen Discounter natürlich viel umfangreicher und in kleineren Sphären arbeitet. Als ein Discounter der in „Übergrößen“ fungieren wird.

Berichtshefte bei anderen Ausbildungen

Jede Ausbildung erfordert ein Berichtsheft. Doch jede Ausbildung bedarf auch andere Grundlagen eines Heftes. Ein Zahnarzt oder ein angehender Zahnarzt wird natürlich mit viel Fachwissen aus der Dentalmedizin überschüttet und muss diese zwangläufig ebenfalls täglich in einem Berichtsheft aufführen können. Doch auch Rezepturen aus der Konditorei etc. werden in einem solchen Heft aufgeführt, denn die Abschlussprüfung beinhaltet schließlich auch das Wissen der Rezepte etc. Jede Ausbildung hat somit auch seine eigenen Arten der Führung eines Berichtheftes. Doch eins ist stets sicher. Ohne ein solches Berichtsheft wird kein Azubi zur Ausbildung zugelassen und darf im Ernstfall Ehrenrunden drehen und die Zeit wiederholen. Höchstwahrscheinlich jedoch nicht im selbigen Betrieb, denn hier wird man bei mangelnder Qualifikation und Bereitschaft des Führens eines Berichtheftes sicher auf den unkoordinierten Azubi verzichten wollen.

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