Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Was ist die JAV und welche Aufgaben hat sie?

Schulfach: Wirtschafts- und Sozialprozesse, 1. Lehrjahr 

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist ein freiwilliges Organ, welches die Interessen, die Rechte und die Pflichten von jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden, bis zu einem Alter von 25 Jahren, gegenüber dem Betriebsrat vertritt.
Wesentliche Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind die Beantragung von verschiedenen Maßnahmen im Interesse der Jugendlichen und jungen Auszubildenden beim Betriebsrat, die Unterstützung bei der Integration und Förderung von ausländischen Mitarbeitern und Auszubildenden sowie die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen während der Ausbildung. Des Weiteren ist die JAV zur Überwachung der Einhaltung von Verträgen und Vorschriften im Sinne der Jugendlichen und Auszubildenden verantwortlich. Um diese Aufgaben durchsetzen zu können, darf an jeder Betriebsratsversammlung ein JAV-Mitglied teilnehmen. Sollte es in einer Betriebsratsversammlung überwiegend um Themen gehen, welche die Jugendlichen Arbeitnehmer oder Auszubildenden betrifft, dürfen alle JAV-Mitglieder an dieser Versammlung teilnehmen.
Um eine JAV zu gründen, muss das Unternehmen in dem die Jugendlichen und Auszubildenden tätig sind, mindestens 5 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigen. Die Anzahl der angestellten Jugendlichen sowie Auszubildenden bestimmt auch die Anzahl an JAV-Mitgliedern, die gewählt werden können.
Bei der Wahl der JAV-Mitglieder unterscheidet man in zwei Wahlrechte, das aktive und das passive Wahlrecht.
Zu dem aktiven Wahlrecht zählen alle Jugendlichen bis 18 Jahren im Angestelltenverhältnis sowie alle Auszubildenden bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Wer ein aktives Wahlrecht besitzt ist berechtigt, die JAV zu wählen.
Zu dem passiven Wahlrecht zählen alle Mitarbeiter des Unternehmens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Diese Mitarbeite r können sich zur Wahl der JAV aufstellen lassen und gewählt werde.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder richtet sich nach der Gesamtanzahl der wahlberechtigten Angestellten des Unternehmens.

Übersicht:

Wahlberechtigt: 5-20 Mitarbeiter —> Wählbare Mitglieder: 1
Wahlberechtigt: 51 – 150 Mitarbeiter —> Wählbare Mitglieder: 5 Wahlberechtigt: mehr als 100 Mitarbeiter —> Wählbare Mitglieder: 15

Die Neuwahlen der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung findet alle zwei Jahre im Zeitraum 01. Oktober bis 30. November statt.
Nach dem eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt wurde, nehmen die gewählten Mitglieder ihre Aufgaben an. Wenn eine Versammlung der Jugend- und Auszubildendenvertretung einberufen werden soll oder muss, muss der Betriebsrat davon unterrichtet werden, und dieser Versammlung zustimmen. Die genehmigten Versammlungen der JAV sind Nichtöffentlich und werden als Vollversammlung während der Arbeitszeit abgehalten. Die Leitung der Versammlungen trägt der Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Durch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden auch Veranstaltungen für Auszubildende veranstaltet und geplant, dies sind jedoch freiwillige Aufgaben, welche übernommen werden können.