Das Bundesurlaubsgesetz

Die wichtigsten Inhalte

Schulfach: Wirtschafts- und Sozialprozesse, 1. Lehrjahr

Im Jahre 1963 genau am 8. Januar wurde das Bundesurlaubsgesetz zur Regelung des Erholungsurlaubes fest im deutschen Gesetzbuch verankert. Ziel und Sinn des Gesetzes ist es, dass jeder Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch erhält, um sich erholen zu können.

In jedem Kalenderjahr haben Arbeitnehmer, auch in der Heimarbeit, die Pflicht und das Recht sich den sogenannten Erholungsurlaub eintragen zu lassen und diesen auch bezahlt zu bekommen. Sei es der Linkbuilder, der von zu Hause aus tätig ist, der Verkäufer bei LIDL oder auch der Auszubildende in der Bäckerei. Jeder Berufsstand hat dieses Gesetz zu beachten und hierbei dürfen auch vonseiten der Arbeitgeber keinerlei Kompromisse gestattet werden, der Erholungsurlaub ist Pflicht, auch wenn Arbeitnehmer diesen nicht wünschen. Im Jahr betragen die Urlaubstage mindestens vierundzwanzig Tage, Werktage. Einige Arbeitnehmer bieten auch mehr an, jedoch sind lediglich die 24 Tage vom Gesetz her bindend. Werktags bedeutet in diesem Falle von montags bis freitags. Sonn- und Feiertage werden nicht einbezogen.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht neben den bezahlten Urlaubstagen von mindestens vierundzwanzig Werktagen vor, dass ein durchschnittliches Arbeitsentgelt während der Urlaubszeit ausbezahlt wird. Dies errechnet sich durch die vergangenen Gehälter der letzten dreizehn Wochen ohne Überstunden. Darüber hinaus wird im Bundesurlaubsgesetz fest verankert, dass Krankheitstage während des Urlaubes schriftlich durch ein Attest nachgewiesen werden müssen, um nicht auf die Urlaubstage angerechnet werden zu können. Dies bedeutet defakto, dass Krankheitsfälle während des Urlaubes unbedingt gemeldet werden müssen, um als arbeitsunfähig zu gelten und den Urlaub nicht verlieren zu müssen. Gleichwohl verlangt das Bundesurlaubsgesetz, dass Arbeitnehmer keine wiedersprechenden Erwerbstätigkeiten innerhalb des Erholungsurlaubs in Anspruch nehmen, denn sonst kann der Anspruch auf eine finanzielle Leistung währen der Urlaubszeit erlischen. Deswegen gilt es sich ausnahmslos an die gesetzlichen Bestimmungen rundum das Bundesurlaubsgesetz zu halten, denn dann wird die Erholung garantiert nicht lange auf sich warten lassen.

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