Bilanzauswertung (Bilanzanalyse)

Die Auswertung der Bilanz

Schulfach: Steuerung und Kontrolle, 2. Lehrjahr

Die Bilanzanalyse ist ein essentielles Instrument zur Beurteilung der finanziellen und ertragsmässigen Lage und Entwicklung eines Unternehmens. Die im Rahmen der Bilanzanalyse aufbereitete Bilanz dient im weiteren Sinne zur Kennzahlenermittlung, die notwendig ist, um die Zukunft des Unternehmens richtungsweisend gestalten zu können.

Im Groben unterscheidet man zwischen Erfolgskennzahlen, Liquiditätskennzahlen, Rentabilitätskennzahlen, Bilanzkennzahlen und Kennzahlen zur Umschlagshäufigkeit. Wichtige Unternehmenskennzahlen sind etwa die Eigenkapitalrentabilität (d. h. wieviel erwirtschaftet das im Unternehmen gebundene Eigenkapital), die Gesamtkapitalrentabilität oder der Verschuldungsgrad. Gegenstand der Bilanzanalyse ist aber nicht bloß die Bilanz, sondern ebenso der (Konzern-) Abschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie die Cash Flow Rechnung und bei Kapitalgesellschaften auch ein Lagebericht und ein Eigenkapitalspiegel.

Im Rahmen der Bilanzanalyse wird auch die Liquidität und die Rentabilität eines Unternehmens beurteilt. Beide Kennzahlen bilden eine Existenzvoraussetzung, denn sowohl Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung sind Alarmsignale in der Unternehmenssteuerung. Wenn diese erstmals erreicht sind ist es meist auch schon zu spät (und eine Restrukturierung notwendig), daher ist der Zweck einer (über Jahre hindurch kontinuierlich aufgestellten) Bilanzanalyse auch, solch ein Szenario zu vermeiden. 

Inventur, Inventar – Bilanz 

Die Bilanz, welche wie oben beschrieben die Grundlage der Bilanzanalyse darstellt, ist die Kurzfassung des Inventars in Kontenform. Sie stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Zeitpunkt gegenüber. Um sich diese abstrakten Begriffe besser vorstellen zu können, verwendet man gerne die Begriffe Mittelverwendung für die Aktivseite und Mittelherkunft für die Passivseite.

Die Bilanzerstellung selbst erfordert die umfassende Darstellung des finanziellen Bildes des Unternehmens und somit eine tatsächliche Bestandsaufnahme der gesamten Aktiva und Passiva zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung. Eben diese Bestandsaufnahme erfolgt für vorhandene Waren zumeist in Form einer Inventur, in der mögliche Differenzen zwischen den erfassten Lagerveränderungen und den tatsächlich vorhandenen Beständen festgehalten werden können.
Das Ergebnis einer jeden Inventur ist dann das Inventar, defacto ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert aufführt. Es bildet die Grundlagen eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Wer einen solchen aufzustellen hat, ist nach genauen rechtlichen Normen geregelt.

Das Inventar besteht aus dem Vermögen, den Schulden (Fremdkapital) und dem Eigenkapital (Reinvermögen). Bei den Vermögensgegenständen wird zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden. Bei den Schulden wird nach Fristigkeit entschieden, wie lange dem Unternehmen das Kapital zur Verfügung steht. Begibt das Unternehmen etwa Anleihen so sind diese den langfristigen Verbindlchkeiten zuzurechnen. Lieferantenverbindlichkeiten zählen in der Regel zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die konkrete Gliederung eines Inventars ist von den Erfordernissen des jeweiligen Unternehmens abhängig. 

Sogenannte §4 (1) (EstG) Ermittler, wie Gesellschaften im Fachjargon genannt werden, die ihre Gewinne im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs ermitteln, können so aus dem Vergleich der Inventare zweier nachfolgender Geschäftsjahre den Gewinn (bzw. Verlust) ihres Unternehmens ermitteln. (Anmerkung für Interessierte: Buchführungspflichtige Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn gemäß §5 EStG (vollständiger Betriebsvermögensvergleich) die idR strengeren Bilanzierungsregeln unterliegen; §4 (1) (EstG) Ermittler sind etwa Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder Selbständige, die freiwillig Bücher führen.

Schematisch seien diese Unterschiede zusammenfassend wie folgt dargestellt: 

Inventur
Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder die nicht buchführungspflichtig sind und freiwillig (auf Antrag) Bücher führen wollen.

Körperliche Inventur: Zählen, Wiegen, Messen (z.B. bei Maschinen oder Fuhrpark)

Buchinventur: Ermittlung von Bankguthaben,Forderungen und Schulden (über z.B. Aufzeichnungen)

  
Inventar
Verzeichnis der Vermögensteile und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Gliederung:

(A) Vermögen

I Anlagevermögen

1.        Grundstücke

2.        Technische Anlagen

3.        etc.

II Umlaufvermögen

1.        Roh Hilfs und Betriebsstoffe

2.        Unfertige Erzeugnisse

3.        etc.

(B) Schulden

I Langfristige Schulden

1.        Hypotheken

2.        Darlehen

3.        etc.

II Kurzfristige Schulden

1.        Wechselverbindlichkeiten

2.        Lieferantenverbindlichkeiten

3.        etc.

(C) Ermittlung des Reinvermögens (=Eigenkapital)

Summe des Vermögens

-Summe der Schulden

= Reinvermögen (=Eigenkapital)

Bilanz
= Kurzfassung des Inventars in Kontenform

Gliederung der Bilanz: 

Aktiva                                Passiva

I Anlagevermögen             I  Frembkapital
II Umlaufvermögen           II Eigenkapital