Betriebsgeheimnisse

Was ist der Hintergrund und was ist zu bachten?

Die meisten Ausbilder und Arbeitnehmer aus verschiedenen Branchen haben gewisse Betriebsgeheimnisse, die gewahrt werden müssen. Dies wird vertraglich auch in den meisten Fällen festgehalten, um bei Missachtung den jeweiligen Arbeitnehmer oder Auszubildenden strafrechtlich verfolgen zu können.Dies ist möglich, da aufgrund jeweilige Geheimnisse ein finanzieller Schaden entstehen kann und in den meisten Fällen auch wird. 

Als Beispiel, die Konditorei Overbeck nutzt ein spezielles und familenlanges Traditionsrezept für ihre Torten. Wenn dies ein Auszubildender oder Arbeitnehmer ausplaudern würde, dann wäre es kein Geheimnis mehr und Einbussen sind der Firma garantiert. Davor muss sich ein Unternehmen mit betriebsinternen Geheimnissen einfach rigoros schützen und dies auch vertraglich.

Der Sinn und Zweck eines Betriebsgeheimnisses ist es, dass keine anderen Konkurrenten oder potenzielle Kunden die jeweiligen Produkte selber erstellen können. Deswegen werden die meisten Betriebsgeheimnisse gewahrt und auch vertraglich festgehalten. Es steht selbstverständlich in keinem Vertrag ein genaues Back- oder Kochrezept drin, sondern nur, dass Betriebsgeheimnisse nicht an die Öffentlichkeit und auch nicht an Freunde und Bekannte ausgetragen werden dürfen. 

Beispiele

In einer Konditorei werden viel mit familiären Rezepten oder jahrelangen Traditionen gearbeitet. Daher ist das Betriebsgeheimnis natürlich die Rezeptur und darf nicht verraten werden, um Konkurrenten nicht mit Ideen zu beliefern und Kunden nicht mit Rezepten. Dies würde den Verdienst deutlich mindern.

Ebenso gilt dies für Spitzenköche, denn jeder arbeitet nach seiner Ausbildung anders. Ein Jamie Oliver bietet sicher mit Kochbüchern viele Rezepte an, aber seine eigenen im Restaurant veröffentlichen Speisen werden Interessenten dort nicht finden. Auch dieser arbeitet mit Betriebsgeheimnissen, die kein Auszubildender oder Koch/Kellner & Co ausplaudern darf.

Betriebsgeheimnisse werden somit aus Schutz gestellt, um Konkurrenten nicht in die Karten zu spielen und Kunden ebenfalls nicht. Eine Zuwiderhandlung kann rechtlich durchaus bestraft werden und in häufigen Fällen wird ein möglicher Verdienstverlust des Arbeitnehmers als Schadensersatz gefordert. Somit ist es wichtiger denn je, sich an die Verschwiegenheitsklausel in jedem Sinne auch der Verwandtschaft gegenüber zu halten.