Inventar

Was ist es und was zählt dazu?

Schulfach: Steuerung und Kontrolle, 2. Lehrjahr

Als Inventar bezeichnet man nach der Definition die Bestandsaufnahme aller vorhandenen Güter, wie zum Beispiel Stühle, Tische, Lebens- und Genussmittel, wenn diese einen Wert besitzen, der für den Jahresabschluss von Bedeutung sein dürfte. Besonders im Einzel- oder auch Fachhandel wären hier als Inventar die jeweiligen Produkte zu bezeichnen, die im eigentlichen Sinne zum Verkauf stehen. 

Doch auch Schulden gehören unter Umständen zum Inventar dazu und müssen in jedem Fall angegeben werden, um einen wahrheitsgemäßen Abschluss für das komplette Jahr aufführen zu können. Inventar sind somit Anlagevermögen, die regelmäßig in Benutzung sind und somit als Güter auch aufgeführt werden können. Selbst Wertpapiere, Aktien und andere Produkte gehören hierzu, sodass wirklich eine wahrheitsgetreue Auskunft gegeben werden muss. Dies beläuft sich ganz einfach auch auf die Schulden eines Unternehmens und Unternehmers.

In einem Supermarkt müssen zum Beispiel mindestens einmal im Jahr folgende Dinge inventarisiert werden:

  • Lebens- und Genussmittel
  • Regale, Lagerräume
  • Kassen und andere elektronische Artikel, die als Güter gesehen werden und regelmäßig in Benutzung sind
  • Selbst Stühle und Tische gehören oftmals dazu
  • Ach Kühlregale etc.

Klingt im Grunde genommen logisch. Man könnte auch sagen, dass das komplette Hab & Gut aufgeführt werden muss, um einen Jahresabschluss sorgfältig in schriftlicher Fassung abgeben zu dürfen. Dies bedarf daher einer sogenannten Inventur, wo durch zählen, messen oder auch wiegen die Bestandsaufnahme von Mitarbeitern ausgeführt wird. In jedem Handel werden Inventare aufgeführt, die für die Jahresabschlussauflistung aufgeführt werden müssen und durch eine Inventur geprüft werden. Auch separate Prüfer könnten hin und wieder auf den Plan gerufen werden, um den Wahrheitsgehalt der Auflistung nachprüfen zu können, sodass hier stets zu empfehlen ist keinerlei falsche Angaben oder dauerhafte Schätzungen zu bemessen. Dies ist nur dann ein etwas anderes Prozedere, wenn es um Grundstücke, Häuser & Co geht, wo unter Umständen auch mal geschätzt werden muss. Doch im Supermarkt, Computerfachhandel & Co ist dies strikt untersagt. Wichtig ist somit bei einer Auflistung stets alles anzugeben, von Rohstoffen, über Fuhrparks bis hin zu Schulden. Alles, was mit dem Thema Eigenkapital, Privatvermögen und Betriebsvermögen zu tun hat, muss bei dem Inventar für die Jahresabschlussrechnung aufgeführt werden. Daher wird regelmäßig in Betrieben die Inventur durchgeführt, um die wichtigen Daten und Fakten genau in der Inventarliste auflisten zu können. Eine weitere Auflistung an Beispielen, was in dieser Auflistung zu finden sein muss finden Interessenten hier:

  • Rohstoffe
  • Fuhrparks
  • Guthaben bei Banken und Kreditinstituten
  • Schulden
  • Hypotheken
  • Maschinen
  • Unbebaute und bebaute Grundstücke
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Wechselschulden
  • Bargeld
  • Kassenbestände
  • Betriebs- und auch Hilfsstoffe

Auch dies muss alles sorgfältig aufgeführt werden, um alle detailgetreuen Auflagen im Jahresabschluss aufgeführt zu wissen. Mit Sorgfalt und bedacht ist daher an einer Inventur für das Inventar hinzugehen, denn Fehler könnten hier negative Auswirkungen mit sich bringen.

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