Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Gewinnermittlung einfach gemacht

Schulfach: Steuerung und Kontrolle, 2. Lehrjahr

Das Geschäftsjahr nähert sich erneut dem Ende. Für Kaufleute, Unternehmer und Gewerbetreibende ist dies der Zeitpunkt, zu dem der Jahresabschluss in vielfältigen Fällen erfolgen muss. Wenn Sie Ihre Gewinnermittlung vereinfachen möchten, dann lesen Sie im folgenden trivialere Ausführungen der Einnahmen-Überschussrechnung.

Kleingewerbetreibende und Freiberufler

Während Kaufleute und Unternehmer unter der Bilanzierungspflicht stehen, ist dies per sé nicht bei allen Gewerbetreibenden anzuwenden. Gerade im Bereich der Freiberufler und der Kleingewerbetreibenden ist eine vereinfachte Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung rein rechtlich erlaubt. Dies ergibt sich aus dem §4 EstG, des deutschen Einkommenssteuergesetzes.

Voraussetzungen und Funktion der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Einige weitere Voraussetzungen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind jene der Jahresumsatz und Jahresgewinngrenzen und die Eintragung in das Handelsregister. Näheres hierzu lässt sich im Gesetz, insbesondere in der Abgabenordnung, §140 und §141 AO nachlesen.

Wenn Sie – nach detaillierter Recherche – zum Einzugskreis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehören, dann ist es wichtig, das grundlegende Prinzip verstanden zu haben, um nicht Gefahr zu laufen, Probleme oder Mahnungen des Finanzamts zu erhalten.

Grundlegend wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach dem Prinzip der Geldzuflüsse und Geldabflüsse berechnet. Entscheidend ist dabei die Tatsache, dass nur die betrachtete Periode (in der Regel also das vergangene Jahr) zur Ermittlung herangezogen wird. Etwaige Geschäfte in vergangenen Jahren, damit auch Bestandsveränderungen, bleiben unberücksichtigt. In Abgrenzung zu anderen Gewinnermittlungsmethoden, wie beispielsweise der konventionellen Gewinn- und Verlustrechnung, werden an dieser Stelle Gewinne nicht periodengerecht ermittelt, was jedoch in der Praxis in den meisten Fällen nicht als nachteilig einzustufen ist.

Beispiele für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

1)    Der 27-jährige Michael ist freier Grafiker und arbeitet von zu Hause aus. Er ist daher den freien Berufen zuzuordnen. Michael hat im laufenden Jahr 2013 Gewinne in Höhe von 29.800€ erzielt. Seine Aufwendungen durch Material, Abschreibungen auf diverse Geräte und Energie lagen bei 9.900€. Vereinfacht ergibt sich ein Gewinn von 19.900€ für die Periode.

2)    Die 34-jährige Petra betreibt einen kleinen Tante-Emma-Laden. Sie verkauft eigens hergestellte Textilwaren und fällt gesetzlich unter die Kleingewerbetreibenden. Nach abgelaufener Periode 2013 ergibt sich folgende Darstellung:

        Umsatzerlöse 2013: 17.300€
        Aufwand Material: 7.200€
        Abschreibung (Nähmaschine): 300€
        Aufwand Portokosten: 25€
        Mietaufwendungen: 5.000€
        Zinsaufwendungen: 110€
        Zinserträge: 17€
        Aufwendungen für Reparaturen der vergangenen Periode: 3.000€

In diesem Fall erzielte Petra in der vergangenen Periode insgesamt 17.317€ (Umsatzerlöse + Zinserträge), während die Abflüsse mit 12.635€ (alle restlichen Posten) angegeben werden. Der Gewinn laut Gewinnermittlung beträgt insgesamt 4.682€. Die dargestellte Position der Aufwendungen für Reparaturen der vergangenen Periode ist nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufzunehmen, da diese nicht in die aktuelle Periode fällt.

Anwendung in der Praxis – Formulare erleichtern Ihnen die Gewinnermittlung

Wie bei jedem konventionellen Verwaltungsakt ist auch für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein Formular vorgesehen, welches gesondert ausgefüllt und mit der Steuererklärung eingereicht werden kann. Das Muster heißt „Anlage EÜR“ und ist mit Hinweisen im Internet in diversen Plattformen online zu finden. Wenn Sie noch nicht viel Übung mit der Gewinnermittlung haben, können Sie alternativ mit Excel oder adäquaten Programmen eine vorherige Prognoseberechnung starten, um bei der endgültigen Abgabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung Fehler zu vermeiden. 

Fazit

Wenn Sie zu obigen Berufsgruppen gehören und auch ansonsten alle Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie es in jedem Fall vorziehen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Diese schlüsselt rudimentär – doch für Kleingewerbe und Freiberufler genügend – alle Zuflüsse und Abflüsse ohne großartigen Aufwand auf, der dann beim Finanzamt eingereicht werden kann. Verschiedene Formulare erleichtern den Einstieg. Wer Portokosten oder eine Fahrt zum Finanzamt sparen möchte, kann die Steuererklärung auch per Elster einreichen.

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