Wozu dient er und was steht drinnen?
Auf der Suche nach einer Lehre geht es jährlich von Neuem für die Schüler los. Neben der Berufsschule wird natürlich nach einem Ausbildungsbetrieb gesucht, um einen Ausbildungsvertrag unter Dach und Fach bringen zu können. Es handelt sich um einen verbindlichen Vertrag nach dem Berufsbildungsgesetz und entspricht der gültigen Rechtsprechung.
Beide Parteien sowohl Ausbilder als auch Lehrling müssen sich gleichermaßen mit den Regeln und vertraglichen Bedienungen einverstanden erklären und dies mit einer Unterschrift kennzeichnen. So werden für beide Parteien die Vertragsregeln rechtskräftig als gültig anerkannt.
Die wichtigsten Fakten eines Ausbildungsvertrages
Doch gerade Ausbildungsneulinge fragen sich, was steht eigentlich in einem solchen Ausbildungsvertrag drin? Eine einfache Frage, die recht schnell beantwortet werden kann. Zunächst ist völlig klar, dass die Daten der Firma, sowie die des Auszubildenden dort versehen sein müssen. Das bedeutet für den Laien, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten wie Telefonnummer. Ebenso wird in einem Ausbildungsvertrag festgehalten, wie hoch die Ausbildungsvergütung (Gehalt) sein wird, welche Urlaubszeiten ein Auszubildenden erwarten und die möglichen Arbeitszeiten, die während der Lehre gefordert werden. Tag des Beginns der Ausbildung und der Dauer der Ausbildung muss ebenfalls in einem solchen Ausbildungsvertrag vermerkt sein. Hin und wieder sind durchaus „sonstige vertragliche Regeln“ zu finden, die von Ausbildungsstätte zu Stätte unterschiedlich sein kann. Hier ist an dieser Stelle daher keine pauschalisierte Aussage möglich.
Der Ausbildungsvertrag im Schnelldurchlauf
Doch Fakt ist Folgendes. Dauer der Ausbildung, Name, Anschrift, Ort der Ausbildung, Ansprechpartner, Arbeitszeiten, Urlaubszeiten, Gehalt, Unterschrift und Probezeit. Das sind vertraglich geregelte Paragraphen, die in jedem Ausbildungsvertrag drin stehen müssen. Sonstige Vereinbarungen sind wie bereits erwähnt von Betrieben zu Betrieben natürlich unterschiedlich. Darüber hinaus wird vermerkt sein, wie man aus einem solchen Vertrag rechtmäßig aussteigen kann, durch Kündigung, Fehlerhaften & Co.
Im Grunde steht somit an sich überhaupt nichts Dramatisches in einem solchen Ausbildungsvertrag und zukünftige Lehrlinge müssen sich keine Sorgen machen. Eine Waschmaschine, wie der Volksmund gerne mit der Unterschrift kauft, wird hier nicht erworben. Es handelt sich um einen wichtigen Vertrag sowohl für den Ausbilder als auch für den Auszubildenden, denn beiden stehen die gleichen Rechte zu. Ohne diesen Vertrag und die Unterschrift gibt es keine Ausbildung.