Was ist ein Betriebsrat

Wie kommt er zustande und welche Aufgaben hat er? 

Schulfach: Wirtschafts- und Sozialprozesse, 1. Lehrjahr

Als Betriebsrat bezeichnet man eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört die Mitbestimmung und Vertretung von Interessen der Arbeitnehmer. Ebenfalls ist das Mitwirken bei betrieblichen Entscheidungen eine weitere wichtige Aufgabe des Betriebsrates. 
  

Die Grundlage der Aufgaben und des Mitwirkens ist das Betriebsverfassungsgesetz. Hier ist auch eindeutig geregelt, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben einen Betriebsrat zu wählen, wenn es im Unternehmen mindestens 5 ständig beschäftigte und wahlberechtigte Arbeitnehmer hat.
Der gewählte Betriebsrat vertritt die Belange der Arbeitnehmer und beantragt Maßnahmen, welche im Sinne der Arbeitnehmer stehen und von diesen auch hervor gebracht werden können. Ebenso ist er Betriebsrat für die Sicherung und die Förderung der Beschäftigungen im Unternehmen zuständig. Das Überwachen von geltenden Normen, welche zugunsten der Arbeitnehmer gelten, ist eine der größten Aufgaben des Betriebsrates. Ebenso ist der Arbeits- und Umweltschutz durch den Betriebsrat zu fördern.

Die Aufgaben des Betriebsrates tragen auch Rechte mit sich. Der Betriebsrat hat einen Informationsanspruch. So muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über sämtliche Umstände und Änderungen informieren, die für die Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrates zweckmäßig und erforderlich sind.
Dazu gehören unter anderem die Personalplanung, sowie Einstellungen und Umgruppierungen aber auch das Mitspracherecht bei Kündigungen und Versetzungen.


Neben dem Informationsanspruch besteht auch der Beratungsanspruch. In diesem Fall hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei Kündigungen und ist auch vor jeder Kündigung anzuhören und zu informieren.
Ein weiter großer Punkt ist das Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat ein bei sozialen Angelegenheiten ein echtes Mitbestimmungsrecht. Das heißt diese Maßnahmen werden nur mit der Zustimmung des Betriebsrates wirksam. Zu diesen sozialen Angelegenheiten zählen beispielsweise folgende Punkte:

Mehrarbeit, die Ausgestaltung der Arbeitszeiten – insbesondere Regelungen zur Pausenzeit und zu den Anfangs- und Endzeiten, der Arbeitsschutz sowie soziale Einrichtungen innerhalb des Unternehmens oder Betriebes wie zum Beispiel eine Kantine.
Darüber hinaus hat der Betriebsrat auch Mitspracherecht bei betrieblichen Weiterbildungen.
Bei gravierenden Veränderungen im Betrieb hat der Betriebsrat ein erzwingendes Mitspracherecht. Beispielsweise wenn es um Schließungen oder Stilllegungen einzelner Abteilungen innerhalb des Unternehmens geht.


Um diese Aufgaben und Rechte wahrnehmen zu können, muss ein Betriebsrat gewählt werden. Die Wahlen für einen Betriebsrat finden alle 4 Jahre im Zeitraum vom 01.03 bis 31.05 statt.
Als Voraussetzung der Wahl muss das Unternehmen, in dem ein Betriebsrat gegründet werden soll, mindesten 5 ständig beschäftigte und wahlberechtigte Arbeitnehmer haben.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Unternehmens, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Arbeitnehmer besitzen das aktive Wahlrecht, sie dürfen also den Betriebsrat und deren Mitglieder wählen. Zu dem aktiven Wahlrecht zählen alle Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Heimarbeiter.
Das aktive Wahlrecht besitzen alle wahlberechtigten Mitarbeiter, die mindestens 6 Monate im Unternehmen sind. Ausnahmen gibt es bei Betrieben, die noch keine 6 Monate bestehen. Diese Mitarbeiter sind berechtigt, sich zur Wahl aufstellen zu lassen.
Für die Mitglieder des Betriebsrates gelten besondere Kündigungsschutzvorschriften. Die Mitglieder des Betriebsrates, sowie Bewerber und Wahlhelfer genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

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