Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Auch für Auszubildende zu empfehlen

Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben und die Weichen für die nahe Zukunft sind gestellt. Wer 
sich jedoch schon in jungen Jahren Gedanken um seine Vermögensbildung macht, kann deutlich besser punkten. Unter dem Begriff „vermögenswirksame Leistungen“ ist eine dieser vermögensbildenden Ausprägungen zu konstatieren. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie schon in Ihrer Ausbildung staatliche Förderungen erlangen können.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Grundsätzlich werden unter vermögenswirksamen Leistungen Sparformen verstanden, bei denen durch verschiedene Sparzulagen staatliche Förderungen erlangt werden können. Zumeist ist dies schon im erstellten Ausbildungsvertrag ersichtlich. Vermögenswirksame Leistungen kann grundsätzlich jedem Arbeitnehmer (auch Auszubildende) zu Gute kommen und wird meist auf Basis von Betriebsverträgen oder Tarifverträgen ausgeführt. Ziel ist es, die eigentliche Vermögensbildung des Arbeitnehmers zu fördern. 

Voraussetzungen und Basis der vermögenswirksamen Leistungen

Die Grundlage der vermögenswirksamen Leistungen (kurz VL) bildet in Deutschland das Vermögensbildungsgesetz. Dementsprechend ist gleichzeitig auch das Synonym der Arbeitnehmersparzulage diesem Begriff gleichzusetzen. Voraussetzungen um diesen Zuschuss bekommen zu können ist der Status als Arbeitnehmer (auch Auszubildender). Weiterhin muss der Zuschuss auch vom Arbeitnehmer tatsächlich gewährt werden. Darüber hinaus sind Bedingungen, wie sogenannte Sperrzeiten oder Förderungshöchstbeträge im Vermögensbildungsgesetz (kurz VermBG) verankert.

Die Arbeitnehmersparzulage in der Praxis

Bei einer Anwendung des oben genannten Verfahrens ist der Ablauf ähnlich wie bei einem Bankkonto. Ihr Arbeitgeber richtet ein Konto ein, auf welches monatlich ein fixer Betrag eingezahlt wird. Dieser wird direkt vom Ihrer Vergütung in Abzug gebracht. Ein Vorteil wird dahingehend sofort deutlich, als das für die Sparzulage keine Steuern anfallen und dementsprechend auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Wenn nun alle Beträge nach einem Jahr auf dem entsprechenden Anlagekonto summiert werden, dann wird vom Staat ein Bonus gezahlt. Dieser beträgt 20% bei einer Sparanlage von bis zu 400€ im Jahr. Beachten Sie jedoch gewisse Einkommensgrenzen. Darüber hinaus muss die Arbeitnehmersparzulage auch in einer gesonderten Anlage bei der Einkommenssteuererklärung vervollständigt werden. Die Anlage lässt sich jedoch leicht online finden.

Spararten auf Basis der vermögenswirksamen Leistungen

Wer sich nun ärgert keine vermögenswirksamen Leistungen seines Betriebes zu erhalten, dem sind auch verschiedene andere Möglichkeiten dargeboten, trotzdem staatliche Boni zu erhalten. Der Finanzbereich erstreckt sich über diverse Sparverträge, die Riesterrente oder sogenannte Bausparverträge. Bausparen ist nicht immer mit den vermögenswirksamen Leistungen verknüpft. Falls Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, dann können Sie auch darauf einen staatlichen Zuschuss einstreichen. Dieser ist jedoch mit 9% von maximal 470€ etwas geringer als bei den konventionellen Sparplänen. Falls Sie keine vermögenswirksamen Leistungen bekommen sind Riesterrente oder Sparpläne eher interessant. Gerade in jungen Jahren lassen sich schnell hohe staatliche Bonuszahlungen realisieren. Unter weiteren Voraussetzungen noch weitaus mehr.

Beispiel für vermögenswirksame Leistungen

Ausgangssituation

Der 21-jährige Ralf hat von seinem Arbeitgeber die Vorzüge der vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Sein Arbeitgeber zahlt monatlich jeweils 10€, Ralf selbst noch einmal 30€ seines Gehalts in einen Bausparvertrag ein. 

Darüber hinaus möchte Ralf noch zusätzlich vorsorgen. Er schließt deshalb bei seiner Bank einen fondsgebundenen Sparplan ab, in den er selbst 28€ pro Monat einzahlt.

Schlusssituation

Ralf erzielt durch die Einzahlungen in den Bausparvertrag jährlich 480€ (12 x 30€ + 10€). Damit liegt er leicht über der Höchstförderungsgrenze von 470€, erzielt aber zusätzlich 42,30€ (9%) staatlichen Zuschuss. Insgesamt beträgt die Sparleistung von Ralfs Bausparvertrag 512,30€. Verzinst ergibt sich eine Quote von etwa 6,7% (512,30 zu 470,00€). 

Darüber hinaus erzielt Ralf durch den fondsgebundenen Sparplan Einzahlungen von 336€. Er liegt damit etwas unter der Höchstförderungsgrenze von 400€. Ralf bekommt dennoch einen staatlichen Bonus von 69,20€ (20%). Insgesamt summiert sich die Sparleistung auf 405,20€. Verzinst ergibt sich eine Quote von 20% (405,20 zu 336€).

Mit sämtlichen Sparleistungen spart Ralf insgesamt 816€ an und erhält dafür staatliche Zuschüsse in Höhe von 111,50€. Ralf könnte jedoch diese Verzinsung noch erhöhen indem er die Zahlungen in den Bausparvertrag um 10€ senkt und diejenigen in den Sparplan leicht erhöht.

Fazit

Auszubildende sollten vermögenswirksame Leistungen in jedem Fall zur vollen Ausnutzung heranziehen und Ihr Geld anlegen. Gerade in Zeiten eines immer weiter sinkenden Leitzinses und Bankzinsen von durchschnittlich 0,25% sind Zinsen für vermögenswirksame Leistungen sehr attraktiv geworden. Ein Vergleich verschiedener Methoden (Bausparvertrag, fondsgebundene Sparpläne) ist lohnenswert, da je nach Sparleistung und Einzahlungen unterschiedlich hohe Zinse und Boni erzielt werden können. Erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob Möglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen bestehen. Alternativ sollten Sie sich auch mit Ihrer Bank in Kontakt setzen, um größtmögliche Zinserträge geltend machen zu können.